Information und Austausch zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Erst das nationale Gesetz, dann die EU-Vorarbeiten an einer neuen Richtlinie: Das Reizthema Sorgfaltspflichten in der Lieferkette hat die IHK besonders beschäftigt. Bereits 2022 hatte die IHK gemeinsam mit den anderen bayerischen IHKs ein umfangreiches Unterstützungsangebot rund um das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf den Weg gebracht. Besonders erwähnenswert ist die Handlungshilfe „Nachhaltige Lieferkette“, eine Koproduktion der bayerischen IHKs (BIHK) und des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz (LfU), die im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern geleistet wurde. Die erfolgreiche Webinar-Reihe „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was kommt auf (kleine und mittlere) Unternehmen zu?“ wurde fortgesetzt.
Die IHK hat diese fachliche Hilfe 2023 erweitert – und unter dem Titel „Menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen und bei Lieferanten” zwei Intensiv-Workshops angeboten. Diese Workshops wurden gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung und den Business-Scouts for Development erstellt. Die Teilnahme war kostenlos. Inhaltlich beschäftigten sich die Zweitagesworkshops mit den praktischen Auswirkungen des Gesetzes, mit Tipps zur praktischen Anwendung und mit der Entwicklung passender Maßnahmenpläne für das jeweilige Unternehmen. Der fachliche Austausch wurde und wird über die Workshops hinaus fortgesetzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer treffen sich im Rahmen einer Peer Learning Group weiterhin alle drei bis vier Monate.